Regeln

Das Mühlerama in Seon aus dem 16. Jahrhundert wurde sehr sorgfältig renoviert und steht unter Denkmalschutz. Aus diesem Grunde bitten wir um einen respektvollen Umgang mit diesem historischen Gebäude.

 Vor dem Anlass

Bezug der Eventräumlichkeiten
Der Bezug der Räumlichkeiten ist normalerweise am Tag des Anlasses ab 13.30Uhr. Nach Absprache können die Räumlichkeiten einen Tag vorher bezogen werden, falls kein Anlass am Vortag stattfindet

Catering
Um einen reibungslosen Ablauf eines Anlasses zu gewährleisten, werden nur autorisierte Catering-Unternehmen zugelassen. Es werden nur Speisen und Getränke vom Catering-Unternehmen bewilligt.

Das Catering-Unternehmen bleibt bis zum Schluss des Events und ist besorgt für einen problemlosen Ablauf.

Der Kaffee wird im Mühlerama Seon ausgeschenkt – es sind zwei Industrie-Nespresso-Maschinen für die Gäste bereit. Eine Maschine ist am Festwasser angeschlossen, eine Maschine ist portabel.

Der Kaffee/Espresso/Tee wird zu CHF 4.-- verrechnet, inkl. Geschirr, Zucker, Kaffeerahm, Assugrin. Die Kaffee-Pads einfach in den Behältern lassen, diese werden bei der Endreinigung gezählt und abgerechnet.

Falls Sie Ihren Lieblingswein selbst mitbringen möchten, muss ein Zapfengeld von CHF 25.-- entrichtet werden. Dies gilt auch für die Spirituosen. Es werden auch angefangene Flaschen verrechnet.

Eindecken
Das Mühlerama-Team deckt die Eventräume für die Gäste ein, sodass 2-3 Tage vor dem Anlass die genaue Personenzahl mitgeteilt werden muss sowie die Tischeinteilung.

Parkplätze
Die Parkfelder für cirka 20 Autos befinden sich 200 Meter vom Mühle-Hauptgebäude entfernt. Bitte die Autos nicht vor der Mühle parkieren. Die Parkplätze auf den Parkfeldern sind im Mietpreis inbegriffen.

Falls weitere Parkplätze benötigt werden, bitte anfragen, damit wir Ihnen einen Plan von weiteren Parkplätzen innerhalb des Dorfes aushändigen können.

Der Nachbar hat die Zufahrt zu seinem Haus vor der Mühle. Die Zufahrt darf nicht durch falsch parkierte Autos blockiert werden. Bei Zuwiderhandlung droht eine Busse von CHF 500.--.

Verbindlichkeit
Sobald die vereinbarte Akontozahlung bei Mühlerama eintrifft, gilt die Terminreservation (Miete) als verbindlich. Kann der Mieter die Miete nicht antreten, bleibt er zur Bezahlung des gesamten Mietzinses verpflichtet.

 Während des Anlasses

Ballone
Das Mühlerama Seon befindet sich in einer Wohnzone. So ist es strengstens untersagt, Ballone und dergleichen in den Himmel steigen zu lassen. Bei Bedarf bitte die Gemeinde Seon bezüglich eines freien Feldes anfragen. Telefon 062/ 769 85 00.

Brandschutz
Im Mühlerama befinden sich an gut zugänglichen Orten Luftschaumlöscher sowie Brandschutzdecken. Im ganzen Ensemble ist Feuer sowie Rauchen strengstens verboten. Auf der Insel befinden sich eine Feuerstelle sowie Fackeln, diese dürfen unter Aufsicht benutzt werden.

Bei Feuer sofort die Nummer 118 informieren sowie alle Gäste und Mieter alarmieren.

Feuerwerk / Kerzen
Sind aus feuerpolizeilichen Gründen nicht erlaubt. Des Weiteren sind Finnenkerzen und Himmelslaternen untersagt. Kerzen und/oder Teelichter dürfen nur auf den Tischen mit solider Unterlage verwendet sowie unter Aufsicht brennen gelassen werden.

Kinder
Wir bitten Sie, Kinder nie ohne Aufsicht spielen zu lassen oder nur auf eigene Verantwortung. Der Fluss Aabach sowie der Mühlekanal bergen Gefahren.

Lärm / Sperrstunde
Das Mühlerama Seon befindet sich in einer Wohnzone. In der Mühle und in unmittelbarer Nachbarschaft leben Mieter, welche Nachtruhe schätzen und auch einfordern. Wir bitten Sie, diesem Umstand Rechnung zu tragen.

Ab 23.00 Uhr keine Aktivitäten mehr ausserhalb des Mühlesaales. Die Musik ist bei geschlossenen Türen auf eine vernünftige Lautstärke zu reduzieren.

Spätestens um 01.30 Uhr sollte mit dem Aufräumen der eigenen mitgebrachten Sachen und Geschenke begonnen werden. Ab 02.00 Uhr muss das Mühlerama verlassen werden.

Achten Sie auf Gäste, welche sich draussen aufhalten, dass deren Gesprächslautstärke anpasst ist. Lautes Diskutieren und Lachen verstärkt sich in der nächtlichen Ruhe und raubt den Schlaf der Nachbarschaft.

Am Ende des Festes darauf achten, dass der Mühlesaal ruhig verlassen wird und vor der Mühle nicht Lärm durch Fahrzeuge, Türe knallen und lautes Verabschieden entsteht.

Falls die Polizei wegen Nachtruhestörung aufgeboten wird, verlangen wir eine Pauschale von CHF 500.-- für Umtriebe. Weitergehende Forderungen bleiben vorbehalten.

Barbetrieb
Ein eigener Barbetrieb ist nicht gestattet. Auch eigener Alkoholausschank ist verboten.

Mobiliar
Bitte belassen Sie das Mobiliar in den jeweiligen Räumen und gehen Sie sorgfältig und verantwortungsbewusst damit um. Bitte Tische und Stühle nicht herumschieben sondern gegebenenfalls tragen, damit der Parkettboden nicht irreparable Kratzer erhält. Dies gilt auch für die Bühne im Mühlesaal.

Rauchen
In allen Räumen ist das Rauchen nicht erlaubt. Auf dem ganzen Areal befinden sich Aschenbecher. Bitte Aschenbecher benutzen und die Kippen nicht einfach auf den Boden schmeissen.

Technik
Das Mühlerama besitzt eine moderne Profi-Musikanlage mit eingebauten Lautsprechern im Mühlesaal sowie im Foyer. Die Audio- Video- Lichtanlage wird in den Vorgesprächen vorgestellt und erklärt. Es befindet sich auch ein mobiles Funkmikrofon vor Ort, welches benutzt werden kann. Auch sind Bedienungsanleitungen sowie Checklisten klar ersichtlich platziert. Bei Unklarheiten kann die Firma Negro in Seon – Telefon 062 775 18 38 – kontaktiert werden.
Es werden keine DJ`s in unserer Mühle begrüsst.

Uebernachtungsmöglichkeiten
Falls man nach dem Anlass nicht mehr nach Hause fahren möchte, befinden sich in der Umgebung von Seon schöne Hotels:

5 Autofahrtminuten
Seehotel Hallwil, Beinwil am See - www.seehotel-hallwil.ch - Telefon 062 765 80 30

 7 Autofahrtminuten
Hotel Ochsen, Lenzburg - www.ochsen-lenzburg.ch - Telefon 062 886 40 80

Hotel Krone, Lenzburg - www.krone-lenzburg.ch -  Telefon 062 886 65 65

 15 Autofahrtminuten
Hotel Aarehof, Wildegg - www.aarehof.ch - Telefon 062 887 84 84

Hotel Seerose, Meisterschwanden - www.seerose.ch - Telefon 056 676 68 68

Nach dem Anlass

 Abfall
Liegengebliebene oder vergessene persönliche Dinge werden 10 Tage aufbewahrt und nachher korrekt entsorgt. Allfällige Gebühren werden verrechnet.

Geschirr
Bitte melden Sie Geschirrbruch, Glasbruch und sonstige Beschädigungen spätestens bei der Rückgabe der Räumlichkeiten. Bei Inventarschäden oder Verlust haften Sie als Mieter.

Ordnung
Die Eventräume des Mühlerama müssen aufgeräumt und besenrein am Folgetag bis spätestens 10.00h abgegeben werden. Es sind an verschiedenen Orten Checklisten aufgehängt um sich zu informieren und orientieren. Bei Nichteinhalten dieser Regelung wird das Aufräumen, Putzen, Ordnen usw. zu einem Stundenlohn in Rechnung gestellt.

Schlussrechnung
Die Schlussrechnung enthält die vertraglich vereinbarte Miete abzüglich der Anzahlung, die nach Aufwand verrechneten Leistungen sowie allfällige Instandstellung- und Wiederbeschaffungskosten.